Susanne Kolb Physiotherapie

Tarif

Bewegungstherapie Einzel

Dauer

Tarif 2024

   Rückerstattung           Stand 2024 lt. ÖGK

Selbstbehalt

Bewegungstherapie einzel

30 Minuten

54 €

29,54 €

24,46 €

Bewegungstherapie einzel

45 Minuten

79 €

44,33 €

34,67 €

Bewegungstherapie einzel

60 Minuten

103 €

59,10 €

43,90 €

Hausbesuchspauschale

33 €

29,54 €

3,46 €

Kilometergeld/km

0,50 €/km

  0,34 €/km

  0,16 €/km

Der Hausbesuchstarif setzt sich aus den Preisen der Einzeltherapie, der Hausbesuchspauschale sowie dem Preis der gefahrenen Kilometer zusammen. (zB.: 30 Minuten Hausbesuch = 87€ bei einem Selbstbehalt von 27,92 €.)

Meine Therapieleistungen sind bei allen oberösterreichischen Krankenversicherungen gelistet. Für die jeweilige Rückerstattung bei anderen Versicherungspartnern bitte um persönliche Rückfrage.

Physiotherapie - Ablauf

Vorab zu erledigen


  • Holen Sie sich eine ärtzliche Überweisung ihres zuständigen Arztes.
  • Hausbesuche müssen ärtzlich auf der Überweisung vermerkt sein und auch chefärztlich bewilligt werden. Das Einholen der chefärtzlichen Bewilligung kann gern von mir übernommen werden.

1. Physio

Termin


  • Bei Hausbesuchen komme  ich direkt zu Ihnen nach Hause. Bitte um Anwesenheit der zuständigen Pflege und/oder pflegenden/zuständigen Angehörigen.
  • Halten Sie aktuelle Befunde sowie bildgebendes Material (RÖ, MRT,..) bereit.
  • Anfangs wird ein ausführliches anamnestisches Gespräch sowie ein physiotherapeutischer Befund erhoben und der weitere therapeutischer Verlauf besprochen.
  • Alle Daten werden vertraulich behandlet - Therapeuten sind der Schweigepflicht unterstellt.
  • Wenn nötig pflege ich eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflege, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Bandagisten.

Abrechnung


  • Je nachdem wie viele Einheiten nötig sind, rechne ich bis 6 nötige Einheiten erst am Ende mittels Gesamtrechnung ab.
  • Bei 10 Einheiten werden 2 Teilrechnungen mit je 5 Einheiten gestellt.
  • Bei Nichterscheinen zur Therapie ohne Absage 24h zuvor, wird der Termin in Rechnung gestellt.


Rück-

erstattung


  • Sobald die nötigen Behandlungen bzw. die verordneten Einheiten abgeschlossen sind, bekommen Sie Ihre Überweisung retour, mit welcher Sie dann selbst die Rückerstattung durch Ihre Versicherung einfordern können.
  • Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrem Versicherungsträger - nähere Information erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Versicherungsträger.
  • Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen meist den Selbstbehalt.